Wohlwollend und berufsfördernd sollen sie sein!
Kommt es zu einer Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist die Motivation ein wohlwollendes, berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen bzw. einzufordern oft nicht groß. Häufig sind sie dann nicht vollständig oder enthalten verbotene Codes.